Begriffsklärung

Was ist eine Psychotherapie? 

Unter Psychotherapie versteht man die gezielte und professionelle Behandlung psychischer Störungen und auch psychisch mitbedingter körperlicher Störungen mit Hilfe wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Methoden. 

Es gibt verschiedene Therapieschulen, wie beispielsweise die Psychoanalyse, kognitive Verhaltenstherapie oder Gesprächstherapie. 

Verhaltenstherapie

Eine Grundannahme der Verhaltenstherapie ist, dass psychische Probleme und Störungen erlernt und daher auch durch neue Erfahrungen wieder verlernt werden können. Der Begriff des „Verhaltens“ hat für Verhaltenstherapeuten einen umfassenden Sinn: als Bezeichnung für die Art und Weise unseres Denkens, unseres Fühlens und Handelns, aber auch der körperlichen Prozesse. 

"Lernen" beschreibt die ständige Anpassung und Veränderung unseres Verhaltens an sich verändernde Umstände. Viele Lernvorgänge sind uns nicht bewusst, sie geschehen weitgehend unbewusst z.B. durch Gewöhnung und damit "wie von selbst". Durch Veränderungen im Leben kann es sein, dass frühere erfolgreiche Bewältigungsstrategien nicht mehr hilfreich sind. Manchmal können sich diese ehemals hilfreichen Strategien sogar ins Gegenteil verkehren und emotionale und verhaltensbezogene Probleme fördern. In der Verhaltenstherapie geht es darum, sowohl bewusste, als auch unbewusste Lernvorgänge anzuregen und auf diese Weise problematisches Verhalten bzw. psychische Symptome zu verringern oder gar zu beseitigen. 

Die Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie lassen sich auf viele, sehr unterschiedliche Problemsituationen, wie beispielweise einer Depression oder Angststörung bis zur Behandlung von Traumata anwenden.

Indikationen für eine Verhaltenstherapie

affektiven Störungen (unipolarer, bipolarer Depression) 

•Angststörungen (Panikstörung, Phobien, generalisiertes Angstsyndrom, Zwangsstörung, posttraumatische Belastungsstörung) 

•Störungen der Impulskontrolle 

•Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa) 

•Psychosomatischen Störungen 

•Wechsel in neue Lebensabschnitte 

•zwischenmenschlichen Probleme 

•Lebenskrisen 

•Überforderung 

•Mobbing 

•Schuldgefühlen 

•Trauer 

Was ist der psychotherapeutische Heilpraktiker? 

Grundsätzlich ist er ein Heilpraktiker und unterliegt dem Heilpraktikergesetz. Allerdings beschränkt auf das Fachgebiet der Psychotherapie. Dem psychotherapeutischen Heilpraktiker ist lediglich erlaubt, psychische Erkrankungen und ihre Effekte zu heilen. Er bedient sich dabei u.a. der wissenschaftlichen Methoden der Psychotherapie. Jedoch darf er dabei keine apothekenpflichtigen Psychopharmaka einsetzen. Diese sind vom Psychologischen Psychotherapeuten verschreibungspflichtig. Ausgenommen sind in manchen Bundesländern homöopathische Psychopharmaka sowie pflanzliche Präparate und Bachblüten. Die Leistungen dr Heilpraktiker werden von den Krankenkassen im Allgemeinen nicht unterstützt. 

Was ist Qigong?

Zunächst einmal ist Qigong der meditative Pfeiler der Traditionellen Chinesischen Therapie. Im Grunde aktivieren die Übungen im Qigong unsere Selbstheilungskräfte. Jeder kann es lernen, denn es bedarf keiner Vorbildung oder besonderer Ansichten oder Fähigkeiten. das einzige Handicap sind wir selbst.

Was heißt Qigong?

Einfach übersetzt: Arbeit mit dem Qi.

Und was ist Qi?

Je nachdem welche Quelle befragt wird, gehen die Definitionen etwas auseinander. Aber im Grunde meinen alle die neurovegetative Arbeitsbereitschaft eines Gewebes oder Organs, dass sich sensorisch als Druck-, Zug- oder Fließgefühl äußern kann. Eine immaterielle Energieform mit Qualifikation und Richtung.(Quelle: Greten, DGTCM2006)

Welche Krankenkasse bezahlt mir die Therapie bei einem HP?

Meine Praxis ist eine Privat-Praxis und wird, wie die meisten Heilpraktikerangebote, nicht über die Gesetzliche Krankenversicherung verrechnet  Sind Sie bei einer Knappschaft, einer privaten Krankenkasse oder einer Beihilfekasse versichert? Dann erhalten Sie die Therapiekosten erstattet. Es gilt die aktuell geltende Gebührenverzeichnis für HP  und PsychotherapeutInnen nach dem HPGesetz (GebüH) als Honorargrundlage.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Als Privatpersonen müssen Sie mit ca. Sätzen, je nach Aufwand rechnen. Ich richte mich streng nach dem GebüH. Sie kommen üblicher Weise pro 45 Minuten Therapiezeit auf ca.80-100 EUR, je nach Aufwand und ärztlicher Diagnose, die Sie mitbringen. Für ein Erstgespräch berechne ich wegen des erhöhten Aufwandes den doppelten Satz. 

Absageregelung

Bitte sagen Sie einen Termin spätestens 2 Werktage vorher ab, wenn Sie ihn nicht einhalten können. Kurzfristige Absagen (am Tag des Termins) werden mit dem vollen Preis in Rechnung gestellt. Ausgenommen Sie legen einen ärztlichen Attest vor.

Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Sollten Sie privat krankenversichert sein, klären Sie bitte vorab mit ihrer Versicherungsgesellschaft, in wieweit die Kosten für Heilpraktiker (für Psychotherapie)  übernommen werden.

Auch die Erstgespräche werden bei Nichterscheinen mit 50,- berechnet.

Sprechzeiten  bitte nach telefonischer Vereinbarung.

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